Messungen -- Preise -- Beispiele

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Wichtige Information für Haus- und Wohneigentümer, wie auch für Mieter:

 

Die Aufwendungen für meine Dienste können Sie gemäß EStG § 35a für haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für Haus- und Wohneigentümer wie auch für Mieter in Mietwohnungen. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.

 

Wir bieten folgende Leistungen an:

 

--Messungen von Elektrosmog: Handystrahlung, Microwelle, Bahnstrahlung etc.

--Luft-Schallmessungen, Straßen-Lärm, Industrielärm, Brummton, etc

--Probennahme zur Bestimmung von Schimmelpilzen

--Probennahme zur Bestimmung von Luftschadstoffen (Lösungsmittel: VOC, SVOC, MVOC)

--Messungen von akuter Wandfeuchte, Baufeuchte, Materialfeuchte etc

--Langzeitmessungen von Raumklimadaten 

--PH-Wert Messungen von Wasser

--Teilchen-Messung von Trinkwasser

--Messung / Pobenahme allergischer Stoffe (Formaldehyd, Pilzsporen, Milben etc.)

--Messung / Pobenahme von Holzschutzmittel und PAK

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--und vieles mehr

 

 

Sie erhalten eine baubiologische Beratung und Einschätzung der Messwerte

direkt vor Ort nach dem Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM 2008

 

Falls Sie einen Schriftlichen Bericht benötigen: 

 

siehe Menü-Punkt Kosten