Messungen -- Preise -- Beispiele
Auf der Suche nach der Ursache
Wichtige Information für Haus- und Wohneigentümer, wie auch für Mieter:
Die Aufwendungen für meine Dienste können Sie gemäß EStG § 35a für haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für Haus- und Wohneigentümer wie auch für Mieter in Mietwohnungen. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.
Wir bieten folgende Leistungen an:
--Messungen von Elektrosmog: Handystrahlung, Microwelle, Bahnstrahlung etc.
--Luft-Schallmessungen, Straßen-Lärm, Industrielärm, Brummton, etc
--Probennahme zur Bestimmung von Schimmelpilzen
--Probennahme zur Bestimmung von Luftschadstoffen (Lösungsmittel: VOC, SVOC, MVOC)
--Messungen von akuter Wandfeuchte, Baufeuchte, Materialfeuchte etc
--Langzeitmessungen von Raumklimadaten
--PH-Wert Messungen von Wasser
--Teilchen-Messung von Trinkwasser
--Messung / Pobenahme allergischer Stoffe (Formaldehyd, Pilzsporen, Milben etc.)
--Messung / Pobenahme von Holzschutzmittel und PAK
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--und vieles mehr
Sie erhalten eine baubiologische Beratung und Einschätzung der Messwerte
direkt vor Ort nach dem Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM 2008
Falls Sie einen Schriftlichen Bericht benötigen:
siehe Menü-Punkt Kosten